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Pflichtveröffentlichungen
entsprechend des Energiewirtschaftsgesetzes
entsprechend des Energiewirtschaftsgesetzes
Mit der Jahresabrechnung wurde der neue Abschlag für 2023 ohne Berücksichtigung der Energiepreisbremsen berechnet. Ab März reduzieren diese automatisch die Abschläge. Im Februar zu viel geleistete Zahlungen werden im März erstattet. Alle Kundinnen und Kunden erhalten dann eine schriftliche Information. Änderungen der Abschläge sind bis dahin nicht möglich.