Vermiedene Netzentgelte nach dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG)
Nach § 120 Abs. 4 Satz 1 EnWG sind zur Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisungen durch volatile Erzeugungsanlagen nach § 3 Nr. 38a EnWG ab dem 01.01.2018 als Obergrenze diejenigen Netzentgelte der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene zugrunde zu legen, die am 31.12.2016 anzuwenden waren. Nach § 120 Abs. 5 sind von der Erlösobergrenze 2016 die Kostenbestandteile nach § 17s Abs. 7 EnWG und § 2 Abs. 5 EnLAG durch die Übertragungsnetzbetreiber vollständig herauszurechnen, so dass sich fiktive neue Netzentgelte zum 31.12.2016 ergeben. Diese wurden von dem uns vorgelagerten Netzbetreiber Schleswig-Holstein Netz AG in ein Preisblatt überführt, so dass auch wir nun in der Lage sind, unsere Preise für Einspeisemengen durch volatile Erzeugungsanlagen zum 01.01.2018 zu veröffentlichen.
Die veröffentlichten fiktiven Preise stehen unter dem Vorbehalt, dass
- der vorgelagerte Netzbetreiber oder der Übertragungsnetzbetreiber keine neuen fiktiven Entgelte für 2016 veröffentlicht,
- die Erlösobergrenze 2016 nicht auf behördliche oder gerichtlicher Entscheidungen nachträglich angepasst werden muss,
- keine Anpassung unserer oder der vorgelagerten Entgelte aufgrund rechtlicher oder regulatorischer Vorgaben erforderlich wird.
In den vorstehend genannten Fällen würde eine Neubestimmung der Netzentgelte notwendig, die wir sodann nachträglich veröffentlichen werden.
Für Bestandsanlagen mit volatiler Erzeugung, die vor dem 01.01.2018 in Betrieb genommen wurden, reduzieren sich die Entgelte nach § 120 Abs. 3 EnWG i. V. m. § 18 Abs. 5 StromNEV zum 01.01.2018 um ein Drittel, 01.01.2019 um zwei Drittel und entfallen zum 01.01.2020 vollständig.
Für alle dezentralen Erzeugungsanlagen entfallen nach § 120 Abs. 1 Nr. 1 ab dem 01.01.2023 jegliche Entgelte für vermiedene Netznutzung. Es gelten für diese Anlagen bis zum Stichtagsdatum die im Preisblatt veröffentlichen Entgelte, wie sie zum 31.12.2016 fiktiv gültig gewesen wären.
Das Preisblatt steht untenstehend zum Herunterladen zur Verfügung.