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Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit nach § 14 Abs. 4 BFSG

Die Stadtwerke Norderstedt sind bemüht, ihre Webseite im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Web-Seite www.stadtwerke-norderstedt.de und deren Unterseiten.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website/mobile Anwendung ist bereits teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Auf mehreren Web-Seiten gibt es Links ohne Linktext.
  • Auf allen Web-Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
  • Auf einzelnen Web-Seiten gibt es sog. 'iframe-' Elemente ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den iframes ist erschwert.
  • Auf fast allen Web-Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert.
  • Auf einzelnen Web-Seiten gibt es Buttons ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu diesen Buttons ist erschwert.
  • Auf mehreren Web-Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut „aria-hidden“ enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind.
  • Auf allen Web-Seiten gibt es ungültige Aria-Attribut-e Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben.
  • Auf einzelnen Web-Seiten gibt es Tabellen, die nicht korrekt angelegt sind. Nicht alle Tabellendaten sind Tabellenköpfe zugeordnet. Es ist daher nicht immer klar welcher Tabelleninhalt zu welchem Tabellenkopf gehört.
  • Auf mehreren Web-Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist.
  • Auf mehreren Web-Seiten gibt es Elemente mit dem Attribut Aria“aria-hidden“, die gleichzeitig fokussierbar sind. Dadurch sind diese Elemente für Hilfstechnologien erreichbar, obwohl diese verborgen sein sollten.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.06.2025 mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt, welche alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte geprüft hat.

Die Erklärung wurde zuletzt am 12.06.2025 überprüft.

 

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter

Sandra Junck
Heidbergstraße 101-111
22846 Norderstedt
marketing@stadtwerke-norderstedt.de
040 521 04 0

an.

 

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Erklärung oder Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen.

 

Ziel des Verfahrens ist es, gemeinsam mit Hilfe der Beschwerdestelle eine Lösung für das betreffende Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos und kann ohne Rechtsbeistand geführt werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse: https://www.inklusion.sh/unsere-aufgaben/beschwerdestelle

 

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.

 

Büroanschrift:

Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:

Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: 0431 988 1612
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de