Ihr Weg zum Netzanschluss - Niederspannung (NSP)
Standardnetzanschluss bis 60 kW | z.B. EFH,MFH, kl. Gewerbe, Ladepark bis 50 kW
1 | Auftrag Netzanschluss bis 60 kW | Kunde
Zeitpunkt: nach erfolgter Planungsphase, vor Baubeginn
Folgende Unterlagen werden benötigt, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können:
- Netzanschlussvertrag Strom
- Anmeldung zum Netzanschluss durch den eingetragenen Elektroinstallateur
alternativ eine Aufstellung der Leistungsbilanz des Gebäudes durch einen Fachplaner
- Bemaßter Grundriss des Hausanschlussraumes / Hauswirtschaftsraumes aus dem die Lage der Ein-/ Mehrspartenhauseinführung hervor geht
Sollten Sie ein neues Gebäude errichten wollen, benötigen wir ebenfalls:
- Netzanschlussvertrag Wasser
- Einverständniserklärung zur Herstellung des Telekommunikationsanschlusses
- Netzanschlussvertrag Gas (falls benötigt)
Außerdem folgende Unterlagen, die von Ihrem Installateur bereitgestellt werden sollen:
- Anmeldung einer Trinkwasseranlage
alternativ benötigen wir eine Aussage zum errechneten Spitzendurchfluss durch einen Fachplaner
- Trinkwasserfließschema
- Trinkwasserberechnung
- Anmeldung einer Gasinstallation
alternativ benötigen wir eine Aussage zum Leistungsbedarf der Anlage durch einen Fachplaner
- bei Anschlussanfragen größer als 360 kW benötigen wir ein Fließschema der Gasanlage gemäß unseren Technischen Anschlussbedingungen
Bitte senden Sie alle Unterlagen vollständig und elektronisch ausgefüllt per E-Mail an TC@Stadtwerke-Norderstedt.de.
Im Betreff der E-Mail geben Sie bitte immer die Netzanschlussadresse an.
Bitte überprüfen Sie vor dem Versand noch einmal, ob Sie für jede erforderliche Sparte eine Anschlussgröße ausgewählt haben.
Dokumente die wir Ihnen in diesem Schritt beistellen können:
| Netzanschlussvertrag Strom |
| Netzanschlussvertrag Wasser |
| Einverständniserklärung zur Herstellung des Telekommunikationsanschluss |
| Netzanschlussvertrag Gas (falls benötigt) |
| Information für Bauherr:innen |
Dokumente die wir Ihrem Installateur in diesem Schritt beistellen können:
| Anmeldung zum Netzanschluss durch den eingetragenen Elektroinstallateur |
| Anmeldung einer Trinkwasseranlage |
| Anmeldung einer Gasinstallation |
| Technische Anschlussbedingungen Strom |
| Technische Anschlussbedingungen Wasser |
| Technische Anschlussbedingungen Gas |
1 | Auftrag Standardnetzanschluss mit 30 kW | Kunde
Zeitpunkt: nach erfolgter Planungsphase, vor Baubeginn
Folgende Unterlagen werden benötigt, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können:
- Netzanschlussvertrag Strom
- Bemaßter Grundriss des Hausanschlussraumes / Hauswirtschaftsraumes aus dem die Position der Mehrspartenhauseinführung hervor geht
Sollten Sie ein neues Gebäude errichten wollen, benötigen wir ebenfalls:
- Netzanschlussvertrag Wasser
- Einverständniserklärung zur Herstellung des Telekommunikationsanschlusses
- Netzanschlussvertrag Gas (falls benötigt)
Bitte senden Sie alle Unterlagen vollständig und elektronisch ausgefüllt per E-Mail an TC@Stadtwerke-Norderstedt.de.
Im Betreff der E-Mail geben Sie bitte immer die Netzanschlussadresse an.
Bitte überprüfen Sie vor dem Versand noch einmal, ob Sie für jede erforderliche Sparte eine Anschlussgröße ausgewählt haben.
Bei allen Bauvorhaben kleiner 3 WE können Sie als Richtwert immer den kleinen Netzanschluss beantragen.
Dokumente die wir Ihnen in diesem Schritt beistellen können:
| Netzanschlussvertrag Strom |
| Netzanschlussvertrag Wasser |
| Einverständniserklärung zur Herstellung des Telekommunikationsanschluss |
| Netzanschlussvertrag Gas (falls benötigt) |
| Information für Bauherr:innen |
2 | Auftragsbestätigung | Stadtwerke Norderstedt
Zeitraum: bis zu 20 Werktage nach Eingang Ihres Auftrages
Sobald wir die Unterlagen gesichtet und bearbeitet haben, erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung per E-Mail.
Darin werden Ihnen die Kontaktmöglichkeiten unserer Baubeauftragten mitgeteilt (Punkt 3), um weitere Absprachen zur Herstellung Ihres Netzanschlusses zu treffen und einen Termin festzulegen.
Sollten wir die Aufträge nicht eröffnen können, weil Unterlagen fehlen oder beanstandet werden, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
3 | Terminabsprache Anschlussherstellung | Kunde
Zeitraum: zeitnah, Anschlussherstellung nach Terminabsprache 6-8 Wochen
Sobald Sie unsere Bestätigungsmail erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit unseren Baubeauftragten in Verbindung, um weitere Absprachen zur Anschlussherstellung sowie der Bauausführung zu treffen.
Sollte die Anschlussherstellung noch weiter in der Zukunft liegen, melden Sie sich bitte spätestens acht Wochen vor geplanter Anschlussherstellung bei unseren Baubeauftragten.
Für alle Fragen zur weiteren Bauausführung, Terminabstimmungen zur Anschlussherstellung sowie Fragen zur Ein- / Mehrspartenhauseinführung, stehen Ihnen unsere Baubeauftragten ab diesem Zeitpunkt zur Verfügung.
Die Kontaktdaten haben Sie in der Bestätigungsmail von uns erhalten.
Dokumente die wir Ihnen in diesem Schritt bereits beistellen können:
| Mehrspartenhauseinführung |
Achten Sie bitte bereits im Zuge der Planung Ihres Bauvorhabens darauf, dass Sie die richtige Dimensionierung der Mehr- / Einspartenhauseinführung einplanen.
Bei Gas Netzanschlüssen in der Dimensionierung DN 50 ist das Hausanschlusssystem mit den Stadtwerken projektorientiert abzustimmen und festzulegen.
Das Hausanschlusssystem ist unmittelbar an der Außenwand vorzusehen.
Anbei finden Sie die Angaben zum Außendurchmesser unserer Netzanschlüsse:
Strom
bis 80 A | NAYY | 35 mm² | Außendurchmesser ca. 29 mm
bis 125 A | NAYY | 70 mm² | Außendurchmesser ca. 35 mm
Wasser
Vs bis ca.3,3 l/s | PE-HD | DN 32 | Außendurchmesser ca. 40 mm
Vs ab ca.3,3 l/s | PE-HD | DN 50 | Außendurchmesser ca. 63 mm
Gas
bis ca. 110 kW | PE-HD | DN 25 | Außendurchmesser ca. 32 mm
ab ca. 110 kW | PE-HD | DN 50 | Außendurchmesser ca. 63 mm
4 | Vor Anschlussherstellung - im Bauverlauf | Kunde
Zeitraum: 2 Wochen vor Anschlussherstellung
Denken Sie bitte daran, vor dem Termin zur Anschlussherstellung unseren Baubeauftragten die Bestätigung zum Einbau der Ein-/Mehrspartenhauseinführung per E-Mail zukommen zu lassen.
Sollten Sie unsicher sein, ob diese bereits durch ein beauftragtes Unternehmen vorliegt, halten Sie bitte rechtzeitig Rücksprache mit dem verantwortlichen Baubeauftragten für Ihr Bauvorhaben.
Sollte das Dokument nicht vorliegen, können wir Ihren Termin zur Anschlussherstellung nicht wahrnehmen.
Dokumente die wir Ihnen in diesem Schritt bereits beistellen können:
| Mehrspartenhauseinführung |
Achten Sie bitte bereits im Zuge der Planung Ihres Bauvorhabens darauf, dass Sie die richtige Dimensionierung der Mehr- / Einspartenhauseinführung einplanen.
Bei Gas Netzanschlüssen in der Dimensionierung DN 50 ist das Hausanschlusssystem mit den Stadtwerken projektorientiert abzustimmen und festzulegen.
Das Hausanschlusssystem ist unmittelbar an der Außenwand vorzusehen.
Anbei finden Sie die Angaben zum Außendurchmesser unserer Netzanschlüsse:
Strom
bis 80 A | NAYY | 35 mm² | Außendurchmesser ca. 29 mm
bis 125 A | NAYY | 70 mm² | Außendurchmesser ca. 35 mm
Wasser
Vs bis ca.3,3 l/s | PE-HD | DN 32 | Außendurchmesser ca. 40 mm
Vs ab ca.3,3 l/s | PE-HD | DN 50 | Außendurchmesser ca. 63 mm
Gas
bis ca. 110 kW | PE-HD | DN 25 | Außendurchmesser ca. 32 mm
ab ca. 110 kW | PE-HD | DN 50 | Außendurchmesser ca. 63 mm
5 | Versand der Schlussrechnung | Stadtwerke Norderstedt
Nach Abschluss aller Arbeiten sowie dem Aufmaß durch unsere Tiefbauer erhalten Sie elektronisch per E-Mail Ihre Rechnung zu den Anschlüssen, die Sie bitte zeitnah begleichen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Ausgleich Ihrer Rechnungen sowie das vorliegen der vollständig ausgefüllten Inbetriebsetzungsanzeigen durch die Installateure die Grundlage zur Inbetriebsetzung Ihrer Anschlüsse bilden.
6 | Termin zur Inbetriebsetzung der Anschlüsse | Errichter
Zeitpunkt: 14 Tage bevor der Netzanschluss in Betrieb gesetzt werden soll
Zur Terminierung der Inbetriebsetzung Ihrer Anschlüsse müssen jetzt folgende Unterlagen vorliegen:
- Inbetriebsetzungsanzeige (durch den Elektroinstallateur)
- Fertigmeldung der Wasserinstallation (durch den Wasserinstallateur)
- Fertigmeldung der Gasinstallation (durch den Gasinstallateur)
- Bestätigung zum Einbau der Ein- / Mehrspartenhauseinführung
Wenn diese Dokumente vorliegen und die Rechnung zu den Anschlusskosten beglichen wurde, kann eine Inbetriebsetzung der Anschlüsse mit unserem Zählerwesen durch Ihren Installateur abgesprochen werden.
Die Kontaktdaten zu dem Fachbereich erhalten Sie im laufe der Kommunikation, wenn die Installateure die Fertigmeldungen einreichen.
Die Inbetriebsetzung erfolgt dann nach Absprache innerhalb der nächsten 14 Tage.
Dokumente die wir Ihnen in diesem Schritt beistellen können:
| Anmeldung zum Netzanschluss durch den eingetragenen Elektroinstallateur |
| Anmeldung einer Trinkwasseranlage |
| Anmeldung einer Gasinstallation |
Netzanschluss größer 60 kW bis 120 kW | z.B. MFH, Gewerbe, Industrie
1 | Anfrage auf Netzanschluss | Kunde
Zeitpunkt: Planungsphase / Vor Baubeginn
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Anmeldung zum Netzanschluss (mit Angabe der Zählungen sowie der benötigten Hausanschlussicherung)
Alternativ
- Leistungsbilanz von einem Fachplaner, aus der die Zähleranzahl sowie die benötigte Leistung des Netzanschlusses hervor geht
- Bemaßter Grundriss des Hausanschlussraum aus dem die Position der Ein- / Mehrspartenhauseinführung hervorgeht
Dokumente die wir dem Installateur zur Verfügung stellen können:
| Anmeldung zum Netzanschluss Strom |
| Technische Anschlussbedingungen Strom |
| Information für Bauherr:innen |
Hinweis:
Die Beauftragung der Gewerke Gas / Wasser / Telekommunikation finden Sie ab Punkt 4 des Leifadens.
2 | Prüfung eines geeigneten Netzanschlusspunktes | Stadtwerke Norderstedt
Zeitraum: innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Anfrage
Nach wenigen Tagen erhalten Sie durch uns eine Bestätigung, dass die Anschlussanfrage durch unsere Netzsteuerung geprüft und ein geeigneter Netzanschlusspunkt ermittelt wird.
Hier teilen wir Ihnen auch den Bearbeitungszeitraum (i.d.R. 6 Wochen) mit, bis wann Sie mit einer Rückmeldung durch uns rechnen können.
3 | Mitteilung Kosten / Herstellungszeitraum | Stadtwerke Norderstedt
Zeitpunkt: +8 Wochen nach Eingang Ihres Anschlussbegehrens
Wir teilen Ihnen das Ergebnis der Anschlussprüfung mit und übermitteln Ihnen:
- Kostenschätzung zur Anschlussherstellung
- Netzanschlussvertrag Strom
- Zeitraum zur Herstellung des Netzanschlusses
- benötigte Vorlaufzeit des Netzausbaus, falls dies notwendig ist
- Ablaufdatum zur Kostenschätzung
- Reservierungszeitraum des Netzverknüpfungspunktes bzw. der Bezugsleistung
4 | Beauftragung des Netzanschlusses | Kunde
Zeitpunkt: spätestens zum Ablauf der Kostenschätzung, vor Baubeginn
Zur vollständigen Beauftragung des Netzanschlusses benötigen wir von Ihnen:
- Kostenschätzung, vollständig unterschrieben und ausgefüllt
- Netzanschlussvertrag Strom, im Punkt 3.2 sowie 3.3 angekreuzt mit Eintrag des Datums der Kostenschätzung sowie ausgefüllt und unterschrieben auf Seite 2
- Einverständniserklärung zum Telekommunikationsanschlusses
Sollten Sie ein neues Gebäude errichten wollen, benötigen wir ebenfalls:
- Netzanschlussvertrag Wassser
- Netzanschlussvertrag Gas (falls benötigt)
Außerdem benötigen wir in diesem Schritt die folgenden durch den Installateur ausgefüllten Dokumente:
- Anmeldung einer Trinkwasseranlage
oder
- durch den Fachplaner eine schriftliche Aussage zum geplanten Spitzendurchfluss am Anschlusspunkt
- Trinkwasserfließschema
- Trinkwasserberechnung
- Anmeldung einer Gasinstallation
oder
- durch den Fachplaner eine schriftliche Aussage zum geplanten Leistungsbedarf der Heizungsanlage
Bei Anschlussanfragen größer als 360 kW benötigen wir ein Fließschema der Gasanlage gemäß unseren Technischen Anschlussbedingungen.
Folgende Dokumente können wir Ihnen zur Verfügung stellen:
| Netzanschlussvertrag Strom |
| Netzanschlussvertrag Wasser |
| Einverständniserklärung zur Herstellung des Telekommunikationsanschluss |
| Netzanschlussvertrag Gas (falls benötigt) |
| Information für Bauherr:innen |
Folgende Dokumente können wir den Installateuren zur Verfügung stellen:
| Anmeldung zum Netzanschluss |
| Anmeldung einer Trinkwasseranlage |
| Anmeldung einer Gasinstallation |
| Technische Anschlussbedingungen Strom |
| Technische Anschlussbedingungen Wasser |
| Technische Anschlussbedingungen Gas |
5 | Auftragsbestätigung | Stadtwerke Norderstedt
Zeitraum: ca. 14 Tage nach vollständiger Beauftragung
Sobald wir die Unterlagen gesichtet und bearbeitet haben, erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung, in der wir Ihnen die Kontaktmöglichkeiten unserer Baubeauftragten mitteilen.
6 | Terminabsprache zur Anschlussherstellung | Kunde
Zeitpunkt: zeitnah nach Auftragsbestätigung
Sobald Sie unsere Bestätigungsmail erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit unseren Baubeauftragten in Verbindung um weitere Absprachen zur Anschlussherstellung sowie der Bauausführung zu treffen.
Die Kontaktdaten erhalten Sie in der Mail zur Auftragsbestätigung.
Dokumente die wir Ihnen zur Verfügung stellen können:
| Mehrspartenhauseinführung |
| Information für Bauherr:innen |
Achten Sie bitte bereits im Zuge der Planung Ihres Bauvorhabens darauf, dass Sie die richtige Dimensionierung der Ein- / Mehrspartenhauseinführung einplanen.
Bei Gas Netzanschlüssen in der Dimensionierung DN 50 ist das Hausanschlusssystem mit den Stadtwerken projektorientiert abzustimmen und festzulegen.
Das Hausanschlusssystem ist unmittelbar an der Außenwand vorzusehen.
Anbei finden Sie die Angaben zum Außendurchmesser unserer Netzanschlüsse:
Strom
bis 125 A | NAYY | 70 mm² | Außendurchmesser ca. 35,0 mm
bis 200 A | NAYY | 150 mm² | Außendurchmesser ca. 46 mm
Wasser
Vs bis ca.3,3 l/s | PE-HD | DN 32 | Außendurchmesser ca. 40 mm
Vs ab ca.3,3 l/s | PE-HD | DN 50 | Außendurchmesser ca. 63 mm
Gas
bis ca. 110 kW | PE-HD | DN 25 | Außendurchmesser ca. 32 mm
ab ca. 110 kW | PE-HD | DN 50 | Außendurchmesser ca. 63 mm
7 | Herstellung des Netzanschlusses | Stadtwerke Norderstedt
Zeitraum: in Absprache mit unseren Baubeauftragten
Eine Indikation zum benötigten Zeitraum des Netzausbaus bzw. der Anschlussherstellung haben wir Ihnen bereits in der Kostenschätzung ausgewiesen.
Die Feinplanung des benötigten Zeitraumes zur Anschlussherstellung erfahren Sie von unseren Baubeauftragten.
8 | Versand der Rechnung zur Vorauszahlung | Stadtwerke Norderstedt - Kunde
Zeitpunkt: ggf. nach Vertragsschluss und Beauftragung der Herstellungskosten
Falls Anschlüsse aufgrund ihrer Lage, Art und Dimensionierung von einem Standardnetzanschluss abweichen und durch die geltenden Pauschalen nicht abgedeckt werden können, behalten wir uns das Recht vor, die entstehenden Kosten nach Aufwand zu berechnen.
In solchen Fällen oder bei Beauftragung mehrerer Netzanschlüsse durch den Anschlussnehmer, können die Stadtwerke Norderstedt von dem Rechnungsempfänger einen angemessenen Betrag zur Vorauszahlung erheben. Diese Vorauszahlung ist unverzüglich nach Erhalt der Abschlagsrechnung auszugleichen.
9 | im Bauverlauf vor Anschlussherstellung | Kunde - Errichter
Zeitraum: spätestens 2 Wochen vor Anschlussherstellung
Denken Sie bitte daran, vor dem Termin zur Anschlussherstellung unseren Baubeauftragten die Bestätigung zum Einbau der Ein-/Mehrspartenhauseinführung per E-Mail zukommen zu lassen.
Sollten Sie unsicher sein, ob diese bereits durch ein beauftragtes Unternehmen vorliegt, halten Sie bitte rechtzeitig Rücksprache mit dem verantwortlichen Baubeauftragten für Ihr Bauvorhaben.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, sollte die Bestätigung nicht vorliegen, können wir Ihren Termin zur Anschlussherstellung nicht wahrnehmen.
Dokumente die wir Ihnen zur Verfügung stellen können:
| Mehrspartenhauseinführung |
| Information für Bauherr:innen |
Achten Sie bitte bereits im Zuge der Planung Ihres Bauvorhabens darauf, dass Sie die richtige Dimensionierung der Ein- / Mehrspartenhauseinführung einplanen.
Bei Gas Netzanschlüssen in der Dimensionierung DN 50 ist das Hausanschlusssystem mit den Stadtwerken projektorientiert abzustimmen und festzulegen.
Das Hausanschlusssystem ist unmittelbar an der Außenwand vorzusehen.
Anbei finden Sie die Angaben zum Außendurchmesser unserer Netzanschlüsse:
Strom
bis 125 A | NAYY | 70 mm² | Außendurchmesser ca. 35,0 mm
bis 200 A | NAYY | 150 mm² | Außendurchmesser ca. 46 mm
Wasser
Vs bis ca.3,3 l/s | PE-HD | DN 32 | Außendurchmesser ca. 40 mm
Vs ab ca.3,3 l/s | PE-HD | DN 50 | Außendurchmesser ca. 63 mm
Gas
bis ca. 110 kW | PE-HD | DN 25 | Außendurchmesser ca. 32 mm
ab ca. 110 kW | PE-HD | DN 50 | Außendurchmesser ca. 63 mm
10 | Versand der Schlussrechnung | Stadtwerke Norderstedt – Kunde
Zeitpunkt: nach Abgabe des Aufmaßes durch unsere Dienstleister, erhalten Sie die Schlussrechnung
Nach Abschluss aller arbeiten sowie dem Aufmaß durch unsere Tiefbauer erhalten Sie Ihre Schlussrechnung zu den Anschlüssen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Ausgleich Ihrer Rechnungen sowie das vorliegen der vollständig ausgefüllten Inbetriebsetzungsanzeigen durch die Installateure die Grundlage zur Inbetriebsetzung Ihrer Anschlüsse bilden.
11 | Termin Inbetriebsetzung der Anschlüsse | Errichter - Kunde
Zeitpunkt: 14 Tage bevor der Netzanschluss in Betrieb gesetzt werden soll
Zur Inbetriebsetzung der Anschlüsse sollten uns jetzt folgende Unterlagen vorliegen:
- Inbetriebsetzungsanzeige der E-Anlage (durch den Elektroinstallateur)
- Fertigmeldung der Wasserinstallation (durch den Wasserinstallateur)
- Fertigmeldung der Gasinstallation (durch den Gasinstallateur)
- Bestätigung zum Einbau der Ein- / Mehrspartenhauseinführung
Wenn diese Dokumente vorliegen und die Rechnung zu den Anschlusskosten beglichen wurde, kann eine Inbetriebsetzung der Anschlüsse mit unserem Zählerwesen durch Ihren Installateur abgesprochen werden.
Die Kontaktdaten zu dem Fachbereich erhalten Sie im laufe der Kommunikation, wenn die Installateure die Fertigmeldungen einreichen.
Die Inbetriebsetzung erfolgt dann nach Absprache innerhalb der nächsten 14 Tage ab.
Dokumente die wir dem Installateur bereitstellen können:
| Anmeldung zum Netzanschluss durch den eingetragenen Elektroinstallateur |
| Anmeldung einer Trinkwasseranlage |
| Anmeldung einer Gasinstallation |
Einspeiseanlagen - bis 60 kW -
1 | Anmeldung der Anlage | Errichter
Zeitpunkt: spätestens 4 Wochen vor Inbetriebsetzung bei Anlagen bis 30 kW
spätestens 8 Wochen vor Inbetriebesetzung bei Anlagen ab 30 kW
Wir benötigen von Ihnen zur Anmeldung einer PV Anlage:
- Anmeldung einer Photovoltaikanlage inkl. aller zusätzlichen Dokumente
(auf Seite 1 der Anmeldung finden Sie eine Checkliste)
Wir benötigen von Ihnen zur Anmeldung eines Energiespeichers (AC / DC):
- nachträgliche Anmeldung eines Energiespeichers inkl. aller zusätzlichen Dokumente
(auf Seite 1 der Anmeldung finden Sie eine Checkliste)
Wir benötigen von Ihnen zur Anmeldung eines BHKW:
- Anmeldung eines BHKW inkl. aller zusätzlichen Dokumente
(auf Seite 1 der Anmeldung finden Sie eine Checkliste)
Dokumente die wir Ihnen, als Installateur zur Verfügung stellen können:
| Anmeldung einer Photovoltaikanlage inkl. Speicher |
| Nachträgliche Anmeldung eines Energiespeichers |
| Anmeldung eines BHKW |
| Einspeisemanagement Rundsteuerempfänger |
| Technische Anschlussbedingungen Strom |
2 | Netzverträglichkeitsergebnis | Stadtwerke Norderstedt
Zeitraum: gemäß der gesetzlichen Vorgaben
Sollten alle Unterlagen vollständig sein, erhalten Sie von uns folgende Informationen:
- Zusage zur Netzverträglichkeit
- weitere Informationen zum Ablauf und Inbetriebsetzung
In der Regel lässt sich der weitere Ablauf wie folgt beschreiben:
a) Fehlende oder beanstandete Unterlagen müssen nachgefordert werden
b) Eine Überprüfung ggf. Austausch des Hausanschlusskastens wird erforderlich
c) Ein Zählertausch und / oder der Einbau sowie Prüfung des Einspeisemanagements wird erforderlich
d) Falls bereits ein Zweirichtungszähler vorhanden ist, ist keine Anpassung der Zähler durch die Stadtwerke Norderstedt erforderlich
3 | Statusänderungen | Errichter - Kunde
Zeitpunkt: nach Eingang fehlender Unterlagen oder Fortschritt des Prozesses
Als Kunde werden Sie über alle Statusänderungen im Vorgang per E-Mail in Kenntnis gesetzt.
Sollten Sie länger keine E-Mail erhalten haben und in der letzten Kommunikation etwas bemängelt worden sein, können Sie davon ausgehen, dass sich der Status nicht verändert hat.
Nehmen Sie daher in diesem Fall bitte zuerst den Kontakt zu Ihrem Installateur auf.
4 | Anforderung Inbetriebsetzung | Errichter
Zeitpunkt: ca. 2 Wochen vor dem geplanten Inbetriebsetzungstermin
In folgenden Fällen muss ein Termin zur Inbetriebsetzung der Anlage mit Anwesenheit der Stadtwerke Norderstedt stattfinden:
- Zählertausch / Zählerausbau / Zählereinbau
- Wechsel des Messkonzeptes
- Prüfung des Einspeisemanagements
- steuerbare Verbauchseinrichtung nach § 14 a
Hierfür benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen:
- Anmeldung zum Netzanschluss (Seite 5 unserer Anmeldeunterlagen)
vollständig unterschrieben und ausgefüllt als Inbetriebsetzung -Feld 9 beachten-
Sollten Sie das Dokument bereits zur Anmeldung eingereicht haben, benötigen wir eine kurze schriftliche Benachrichtigung, dass Sie bereit sind die Anlage in Betrieb zu setzen.
Für alle anderen Anlagen haben wir Ihnen den Inbetriebsetzungsprozess in unserer Mail mitgeteilt.
Folgende Dokumente können wir Ihnen als Installateur zur verfügung stellen:
| Anmeldung zum Netzanschluss |
| Technische Anschlussbedingungen Strom |
| Einspeisemanagement Rundsteuerempfänger |
5 | Abrechnung | Errichter – Kunde
Zeitpunkt: mit / direkt nach Inbetriebsetzung der Anlage
Folgende Unterlagen müssen vollständig unterschrieben und ausgefüllt vorliegen, damit die Anlage unserer Tarifabrechnung übergeben werden kann:
- Anmeldung zum Netzanschluss
- PV-Inbetriebsetzungsprotokoll
- Datenblatt für die Einspeisevergütung
- Kopie der Marktstammdatenregistrierung des Speichers sowie der PV Anlage
- Foto vom Zeitpunkt der Inbetriebsetzung der Zählstände aus den Registern 1.8.0 und 2.8.0
Wenn die hierüber genannten Unterlagen vorliegen, erhalten Sie eine E-Mail über den vollständigen technischen Anmeldevorgang sowie Überführung der Anlage an unsere Tarifabrechnung.
Wir können Ihnen hier, als Installateur folgende Dokumente zur Verfügung stellen:
| Anmeldung einer Photovoltaikanlage inkl. Speicher |
| Nachträgliche Anmeldung eines Energiespeichers |
| Anmeldung eines BHKW |
| Technische Anschlussbedingungen Strom |
Einspeiseanlagen - größer 60 kW Niederspannung -
1 | Einspeiseverträglichkeitsanfrage | Planer - Errichter
Zeitpunkt: Planungsphase / Vor Baubeginn
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Anmeldung einer Photovoltaikanlage
(Seiten 2-4, Stammdaten, Wechselrichter Leistung, Gesamte Peak Leistung, Speicherangaben)
Sollte bekannt sein, dass der Netzanschluss verändert werden muss:
- Anmeldung zum Netzanschluss mit Angabe der benötigten Hausanschlusssicherung
Dokumente die wir Ihnen beistellen können:
| Anmeldung einer Photovoltaikanlage inkl. Speicher |
| Anmeldung eines BHKW |
| Technische Anschlussbedingungen Strom |
| Technische Mindestanforderungen, Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Datenpunktliste für Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Schaltplan Fernwirktechnik SWN bei Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Einspeisemanagement Tonrundsteuerempfänger Anlagen >30 kW bis 100 kW |
| Information für Bauherr:innen |
2 | Prüfung auf Netzverträglichkeit | Stadtwerke Norderstedt
Zeitraum: innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Anfrage
Sie erhalten von uns eine Bestätigung, dass die Anschlussanfrage durch unsere strategische Netzplanung geprüft und ein geeigneter Netzanschlusspunkt ermittelt wird.
Hier teilen wir Ihnen auch den Bearbeitungszeitraum mit (i.d.R. 8 Wochen), bis wann Sie mit einer Rückmeldung durch uns rechnen können.
3 | Mitteilung Verträglichkeitsanalyse | Stadtwerke Norderstedt
Zeitraum: 8 Wochen nach Eingang Ihres Anschlussbegehrens bzw. der gesetzlichen Vorgabe
Wir teilen Ihnen das Ergebnis der Anschlussprüfung mit und übermitteln Ihnen:
- Ihren Netzverknüpfungspunkt der geplanten Anlage
- Ablaufdatum zur Reservierung des Netzverknüpfungspunktes
Bei notwendiger Veränderung des Netzanschlusses auch noch:
- Kostenindikation zur Anschlussherstellung / -veränderung
- erste Indikation, Vorlaufzeit zur Herstellung des Netzanschlusses
- erste Indikation, Vorlaufzeit des Netzausbaus, falls dies notwendig ist
Folgende Dokumente können wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt außerdem beistellen:
| Technische Mindestanforderungen, Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Datenpunktliste für Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Schaltplan Fernwirktechnik SWN bei Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Einspeisemanagement Tonrundsteuerempfänger Anlagen >30 kW bis 100 kW |
| Anmeldung einer Photovoltaikanlage |
4 | Beauftragung Netzanschluss / Anschlussveränderung | Errichter - Rechnungsempfänger
Zeitraum: innerhalb der Gültigkeit der Kostenschätzung
Sollten es erforderlich sein, den Netzanschluss zu verändern oder einen neuen Netzanschluss herzustellen, benötigen wir von Ihnen die nachfolgend genannten Unterlagen.
Sie beauftragen die Ertüchtigung (Änderung) des Netzanschlusses:
- Kostenschätzung, vollständig unterschrieben und ausgefüllt
Sie beauftragen einen neuen Netzanschluss, dafür benötigen wir von Ihnen:
- Kostenschätzung, vollständig unterschrieben und ausgefüllt
- Netzanschlussvertrag Strom, im Punkt 3.2 sowie 3.3 angekreuzt mit Eintrag des Datums der Kostenschätzung sowie ausgefüllt und unterschrieben auf Seite 2
- Einverständniserklärung zum Telekommunikationsanschlusses (falls dieser noch nicht vorhanden ist)
- Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers
Folgende Dokumente können wir Ihnen beistellen:
| Netzanschlussvertrag Strom |
| Einverständniserklärung zur Herstellung des Telekommunikationsanschluss |
| Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers |
| Information für Bauherr:innen |
5 | Auftragsbestätigung Netzanschluss | Stadtwerke Norderstedt
Zeitraum: ca. 10 Werktage nach vollständiger Beauftragung
Sobald wir Ihre Unterlagen gesichtet und bearbeitet haben, erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung, in der wir Ihnen die Kontaktmöglichkeiten weiterer Ansprechpartner mitteilen.
Sollte es Beanstandungen an Ihren Unterlagen geben, setzen wir uns alternativ mit Ihnen in Verbindung.
6 | Terminabsprache Einspeisemanagement / Anschlussherstellung | Errichter
Zeitpunkt: zeitnah nach Beauftragung
Absprachen Fernwirktechnik / Netzsteuerung:
Zeitpunkt: spätestens 12 Wochen vor geplantem Test der Fernwirktechnik
Sollte Ihre Anlage in die gesetzliche Vorgabe des Redispatch 2.0 fallen, nehmen Sie bitte dringend zeitnah auch den Kontakt zu dem Fachbereich Netzsteuerung auf, um die Umsetzung der Fernwirktechnik abzusprechen.
Für eine Inbetriebsetzung der Anlage ist es notwendig, dass die Fernwirktechnik funktionsfähig verbaut und ein Betriebs- sowie Kommunikationstest erfolgreich stattgefunden hat (Anlagen > 100 kW).
Die Kontaktdaten haben Sie von uns in der Mail zur Auftragsbestätigung erhalten, falls Sie einen neuen Netzanschluss erhalten.
Absprachen zur Herstellung des Netzanschlusses:
Zeitpunkt: spätesten 8 Wochen vor Anschlussherstellung
(ggf. früher sollten wir Ihnen einen längeren Zeitraum zur Anschlussherstellung und Netzausbau ausgewiesen haben)
Setzen Sie sich bitte mit unseren Baubeauftragten in Verbindung um weitere Absprachen zur Anschlussherstellung sowie der Bauausführung zu treffen, falls Sie einen neuen Netzanschluss erhalten.
Die Kontaktdaten teilen wir Ihnen mit Auftragsbestätigung mit.
Folgende Dokumente können wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt außerdem beistellen:
| Technische Mindestanforderungen, Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Datenpunktliste für Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Schaltplan Fernwirktechnik SWN bei Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Einbaubestätigung der Einspartenhauseinführung |
7 | Verfahren zur Reservierung des Netzverknüpfungspunktes | Errichter
Zeitpunkt: 1 Woche vor Ablauf der Frist aus dem Ergebnis der Verträglichkeitsanalyse
Ist Ihrerseits absehbar, dass die Erzeugungsanlage und/oder der Netzanschluss nicht innerhalb der ersten Reservierungsphase in Betrieb genommen werden kann, kann mit Erreichen der nächsthöheren Stufe der Planungsreife innerhalb der Reservierungsfrist die Reservierung um eine weitere Zeit verlängert werden.
Sollten Sie innerhalb der Reservierungsfrist die nächst höhere Stufe der Planungsreife nicht nachweisen können, wird die Anfrage aus dem System gelöscht.
Dies trifft auch zu, wenn Sie uns mitteilen, dass Sie Ihr Projekt nicht mehr oder nicht in dem beantragten Umfang verwirklichen werden (Änderung der angefragten Einspeiseleistung).
In diesen Fällen bedarf es zur Wiederaufnahme Ihres Projektes einer erneuten Prüfung des Netzverknüpfungspunktes. Diese führen wir auf Basis einer aktualisierten Anmeldung Ihrerseits und unter Berücksichtigung aller bestehenden Vorhaben mit gleicher oder höherer Stufe der Planungsreife diskriminierungsfrei aus.
Beachten Sie bitte, dass dabei die genannten Vorlaufzeiten aus diesem Leitfaden wieder von vorne beginnen.
8 | Statusänderungen | Errichter- Kunde
Zeitpunkt: nach Eingang fehlender Unterlagen oder Fortschritt des Prozesses
Als Kunde und Errichter werden Sie über alle Statusänderungen per E-Mail in Kenntnis gesetzt.
Sollten Sie länger keine E-Mail erhalten haben und in der letzten Kommunikation etwas bemängelt worden sein, können Sie davon ausgehen, dass der Status sich nicht verändert hat.
Nehmen Sie daher in diesem Fall bitte zuerst den Kontakt zu Ihrem Installateur auf um den Bearbeitungsstand abzufragen.
8.1 | vollst. Anmeldung der Erzeugungsanlage | Errichter
Zeitpunkt: spätestens 8 Wochen vor dem geplanten Inbetriebsetzungstermin
Spätestens 8 Wochen vor Ihrem geplanten Inbetriebsetzungstermin, senden Sie uns bitte die vollständigen Unterlagen zur Anmeldung der Erzeugungsanlage zu.
Eine Checkliste aller benötigten Dokumente, finden Sie in unseren Anmeldeunterlagen auf Seite 1.
Dokumente die wir Ihnen beistellen können:
| Anmeldung einer Photovoltaikanlage |
9 | Absprache Installation Einspeisemanagement | Errichter
Fernwirktechnik (Anlagen >100 kW)
Zeitpunkt Terminabsprache: ca. 8 Wochen vor Inbetriebsetzung
Installationszeitpunkt: ca. 4 Wochen vor Inbetriebsetzung
Wir haben Sie bereits nach Auftragsbestätigung aufgefordert sich mit dem Fachbereich Netzsteuerung in Verbindung zu setzen.
Daher sind, alle technischen Absprachen bereits erfolgt und Sie können jetzt einen Termin zur Installation der Fernwirktechnik in der Anlage absprechen.
Beachten Sie bitte, dass der Datenpunkttest abgesetzt zu dem Installationstermin Termin, 3 Tage vor IBS erfolgt.
Rundsteuerempfänger (Anlagen <100 kW)
Zeitpunkt Terminabsprache: ca. 2 Wochen vor Abholung
Wenn Sie eine Anlage zwischen 25 kW und 100 kW errichten, ist es derzeit noch notwendig, dass ein Rundsteuerempfänger verbaut wird.
Diesen müssen Sie bei uns im Technik Center abholen. Sprechen Sie daher bitte 2 Wochen bevor Sie den Rundsteuerempfänger benötigen einen Termin zur Abholung mit uns ab.
Beachten Sie bitte, dass der Netzbetrieb der Anlage nur dann zugesagt wird, wenn ein Funktionstest des TRE stattgefunden hat. Dieser ist bilateral mit uns abzusprechen.
Folgende Dokumente können wir Ihnen in diesem Punkt beistellen:
| Technische Mindestanforderungen, Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Datenpunktliste für Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Schaltplan Fernwirktechnik SWN bei Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Einspeisemanagement Tonrundsteuerempfänger Anlagen >30 kW bis 100 kW |
10 | Vor Anschlussherstellung | Kunde
Zeitraum: 2 Wochen vor Anschlussherstellung, bei Ertüchtigung des Netzanschlusses / Neuanschluss
Denken Sie bitte daran, vor dem Termin zur Anschlussherstellung unseren Baubeauftragten die Bestätigung zum Einbau der Ein-/Mehrspartenhauseinführung per E-Mail zukommen zu lassen, falls Sie einen neuen Netzanschluss erhalten.
Sollten Sie unsicher sein, ob diese bereits durch ein beauftragtes Unternehmen vorliegt, halten Sie bitte rechtzeitig Rücksprache mit dem verantwortlichen Baubeauftragten für Ihr Bauvorhaben.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, sollte die Bestätigung nicht vorliegen, können wir Ihren Termin zur Anschlussherstellung nicht wahrnehmen.
Folgendes Dokument können wir Ihnen beistellen:
| Mehrspartenhauseinführung |
10.1 | Versand der Schlussrechnung zum Netzanschluss | Stadtwerke Norderstedt
Zeitpunkt: nach Anschlussherstellung
Nach Abschluss aller arbeiten sowie dem Aufmaß durch unsere Tiefbauer erhalten Sie Ihre Rechnung zu den Anschlüssen, die Sie bitte zeitnah begleichen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Ausgleich Ihrer Rechnungen sowie das vorliegen der vollständig ausgefüllten Inbetriebsetzungsanzeige durch den Installateur die Grundlage zur Inbetriebsetzung Ihres Anschlusses bildet.
10.2 | Termin Inbetriebsetzung Netzanschluss | Errichter - Kunde
Zeitpunkt: 14 Tage vor geplanter Inbetriebsetzung des Netzanschlusses
Die Inbetriebsetzung kann nur abgesprochen werden, wenn folgende Punkte gegeben sind:
- Inbetriebsetzungsanzeige eingereicht (durch den Elektroinstallateur)
- Rechnungen sind beglichen
Wenn diese Punkte als gegeben anzusehen sind, kann eine Inbetriebsetzung der Anschlüsse mit unserem Zählerwesen durch Ihren Installateur abgesprochen werden.
Die Kontaktdaten zu dem Fachbereich erhalten Sie in der E-Mail Kommunikation.
Folgende Dokumente können wir Ihnen beistellen:
| Anmeldung zum Netzanschluss durch den eingetragenen Elektroinstallateur |
11 | Datenpunkttest Einspeisemanagement | Errichter
Terminabsprache Datenpunkttest: ca. 14 Tage vor dem Datenpunkttest
Zeitpunkt Datenpunkttest: 5 Tage vor geplanter Inbetriebsetzung der Gesamtanlage
Grundlage: erfolgte Installation der Fernwirktechnik, Kommunikationsanschluss hergestellt und betriebsbereit
Wir haben Sie bereits vorher im Leitfaden dazu aufgerufen, den Kontakt zu dem Fachbereich Netzsteuerung aufzunehmen, da die Einbindung der Fernwirktechnik einen Vorlauf von ca. 12 Wochen benötigt.
Daher sind Sie zu diesem Zeitpunkt bereits mit dem Fachbereich in der Kommunikation und können einen Termin zum Datenpunkttest mit dem Fachbereich absprechen.
Folgende Dokumente können wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt außerdem beistellen:
| Technische Mindestanforderungen, Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Datenpunktliste für Einspeiseanlagen > 100 kW |
| Schaltplan Fernwirktechnik SWN bei Einspeiseanlagen > 100 kW |
12 | Termin Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage | Errichter
Zeitpunkt: 14 Tage vor Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage
Zur Inbetriebsetzung sollten folgende Punkte als gegeben betrachtet werden können, um diese durchzuführen:
- Anlage vollständig angemeldet
- Elektroanmeldung liegt vollständig als Inbetriebsetzungsmeldung vor
- Datenpunkttest konnte erfolgreich abgeschlossen werden
(Anlagen >100kW)
oder
- der TRE wurde abgeholt und ist betriebsbereit in der Anlage verbaut
- die Anlage ist wie angemeldet, zum Termin der Inbetriebsetzung vollständig funktionsfähig
Wenn diese Punkte bis zum Zeitpunkt der Inbetriebsetzung als gegeben anzusehen sind, kann eine Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage mit unserem Zählerwesen durch Ihren Installateur abgesprochen werden.
Die Kontaktdaten zu dem Fachbereich erhalten Sie nachdem Sie uns eine Anfrage zur Inbetriebsetzung der Anlage senden.
Vor allem wird hier die Funktion des Einspeisemanagement (TRE für Anlagen unter 100 kW) und die Funktion des zentralen NA-Schutzes (alle Anlagen) durch unsere Techniker geprüft.
Sollte es hier Beanstandungen geben, ist es möglich, dass ein Anlagenbetrieb bis zur Behebung der Mängel untersagt wird.
Folgende Unterlagen können wir Ihnen beistellen:
| Anmeldung einer Photovoltaikanlage inkl. Speicher |
13 | Meldung zur Inbetriebsetzung | Errichter
Zeitpunkt: Mit Inbetriebsetzung der Anlage
Hat die Inbetriebsetzung erfolgreich stattgefunden, denken Sie bitte daran, uns die finalen Dokumente zur Inbetriebsetzung der Anlage zukommen zu lassen, hierzu gehören:
- Elektro Anmeldung, vollständig unterschrieben und ausgefüllt
- Inbetriebsetzungsprotokoll PV, vollständig unterschrieben und mit Datum der Inbetriebsetzung versehen
- Datenblatt für die Einspeisevergütung
- Kopie der Marktstammdatenregistrierung zum Abgleich der Daten
- vollständige Unterlagen zum Redispatch 2.0 (aus unseren Anmeldeunterlagen)
Sollten die hierüber genannten Unterlagen nicht vollständig vorhanden sein, ist ein Abschluss des Anmeldeverfahren und eine Überführung der Anlage in die Abrechnung nicht möglich.
Wir können Ihnenfolgende Dokumente beistellen:
| Anmeldung einer Photovoltaikanlage inkl. Speicher |