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Norderstedter Gas- und Wärmekunden profitieren schon im Dezember von der Soforthilfe

Stadtwerke Norderstedt setzen die Vorgaben des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes (EWSG) unmittelbar um und entlasten anspruchsberechtigte Gas- und Wärmekunden schon im Dezember 2022.

Der Bundestag hat am 10.11.2022 die Einführung des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetztes (EWSG) beschlossen. Der Bundesrat hat am 14.11.2022 dem Gesetz zugestimmt. Mit diesem Gesetz werden die Erdgas- und Wärmekunden aus Mitteln des Bundes entlastet. Anspruchsberechtigt sind alle Gas- und Wärmekunden mit einem Jahresverbrauch bis 1,5 Millionen Kilowattstunden. Wunsch des Gesetzgebers ist eine Entlastung der Kunden noch in diesem Jahr.

Entlastung der Gaskunden

Der im Dezember fällige Gasabschlag wird erlassen. Die Soforthilfe berechnen die Stadtwerke Norderstedt im Januar 2023 nach einer vorgegebenen Formel individuell für jeden Kunden.  In der Jahresabrechnung wird die errechnete Soforthilfe dem erlassenen Dezemberabschlag gegenübergestellt. Der sich ergebende Unterschied wird mit der Abrechnung ausgeglichen.

Entlastung der Wärmekunden

Bei der Berechnung der Entlastung der Wärmekunden bildet, wie auch für die Gaskunden, der Monat September die Grundlage. Hier hat der Gesetzgeber zum Ausgleich von Preissteigerungen einen pauschalen Zuschlag von 20 Prozent vorgegeben. Da die Stadtwerke Norderstedt nur 11 Abschläge in einem Jahr von den Kunden verlangen, errechnet sich die Soforthilfe wie folgt: Betrag des Wärmeabschlags September multipliziert mit 11 Abschlagsterminen, geteilt durch 12 zuzüglich 20 Prozent.

Einfache und unbürokratische Abwicklung

Im Lastschriftverfahren müssen die Kundinnen und Kunden nichts tun. Beim Ausgleich der zum 30.12.2022 fälligen Abschläge werden automatisch die Gasabschläge herausgerechnet, beziehungsweise die Entlastungsbeträge der Wärme berücksichtigt.

Wer die Abschläge selbst, z.B. durch einen Dauerauftrag, zahlt, kann die Zahlung für Dezember anpassen. Leisten Kundinnen und Kunden weiter den üblichen Betrag, so geht das Geld selbstverständlich nicht verloren, sondern wird als zusätzliche Zahlung in der Jahresabrechnung berücksichtigt.

Erfolgt die Abrechnung der Wärme nicht direkt durch die Stadtwerke, so erhält der Vermieter die gesetzlich vorgegebene Entlastung in seiner Gas- bzw. Wärmerechnung. Die Weitergabe der Entlastung des Vermieters an seine Mieter erfolgt dann im Rahmen der Heizkostenabrechnung.

Verbräuche reduzieren lohnt sich zusätzlich

Da die Soforthilfe unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch des Jahres 2022 erfolgt, lohnt es sich für Sie weiterhin, Energie einzusparen. Denn Ihre Energieeinsparungen wirken sich zusätzlich zur Soforthilfe unmittelbar kostenreduzierend auf die nächsten Abrechnungen aus.

Weitere Informationen unter www.stadtwerke-norderstedt.de/gemeinsam