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Gasnotfallplan – Stadtwerke Norderstedt erläutern die Hintergründe

Aufgrund aktueller Entwicklungen gewinnt nach den Preisen nun die Gasversorgung an sich an Bedeutung in der öffentlichen Berichterstattung. Was ist ein Gasnotfallplan? Wann greift er? Was beinhaltet er? Die Stadtwerke Norderstedt klären auf.

Gasnotfallplan – was sich auf den ersten Eindruck bedrohlich anhört ist in Wahrheit kein Grund beunruhigt zu sein. Infrastrukturen zur Versorgung mit Energie und Wasser sind die Lebensadern der Zivilisation. Zu ihrem Betrieb und Schutz treffen alle Beteiligten Organisationen und Unternehmen umfangreiche Maßnahmen. Dazu zählt unter anderem die Antizipation unterschiedlicher Notfallszenarien und daraus präventiv entwickelter Notfallpläne, dank denen auch in Ausnahmesituationen alles unter Kontrolle bleibt.

Aktuell gibt es in Deutschland keine Versorgungsengpasslage. Aber was passiert, wenn der für Deutschland größte Gaslieferant Russland kurzfristig die Versorgung einstellt? Kurzfristig, das heißt etwa bis Herbst 2022, befindet sich in den nationalen Gasspeichern noch genug Erdgas. Langfristig, das heißt ab 2030 und darüber hinaus, werden erneuerbaren Energien wie Solarenergie und Windkraft fossile Energieträger weiter ersetzen. Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung an zusätzlichen Alternativen, wie zum Beispiel Flüssiggas (LNG). Mittelfristig jedoch kann es zu Versorgungsengpässen kommen und in dieser Situation greift der Gasnotfallplan.

Der bereits 2019 erstellte Notfallplan beinhaltet drei Eskalationsschritte: die Frühwarn-, die Alarm- und die Notfallstufe. Die Maßnahmen auf der ersten Warnstufe beinhalten noch keine direkten staatlichen Eingriffe. Bei einer weiteren Gefährdung kann das Bundeswirtschaftsministerium die Alarmstufe ausrufen und bestimmte Gaskunden auffordern, ihre Verbräuche zu reduzieren. Branchenexperten gehen allerdings davon aus, dass bei einem kurzfristigen Stopp russischer Gaslieferungen aufgrund massiver Lieferausfälle ohne Alternativen die Notfallstufe greift. In diesem Fall müssten die verfügbaren Energiemengen entsprechend einer vorher festgelegten Priorisierung verteilt werden. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur beschreibt die Situation so, dass man vorbereitet sein müsse für einen Fall, von dem man hoffe, dass er nie eintritt. Haushaltskunden unterlägen in einer solchen Situation einem besonderen gesetzlichen Schutz und würden vorrangig versorgt.