Privatveranstaltungen im Strandhaus – Stadtwerke Norderstedt erläutern die Hintergründe
Privatveranstaltungen im Strandhaus – Stadtwerke Norderstedt erläutern die Hintergründe
Stadtwerke Norderstedt befürworten private Veranstaltungen im Strandhaus Norderstedt. Wiederholter Verstoß des Pächters gegen gemeinsame Vereinbarungen verhindert Ausrichtung. Vertrauensbasis für eine langfristige Geschäftsbeziehung ist dauerhaft beschädigt.
Norderstedt, 29. März 2022 / 26. April 2022, Das auf dem Gelände des ARRIBA Strandbads angesiedelte und sich im Eigentum der Stadtwerke Norderstedt befindliche Strandhaus hat sich über Jahre hinweg zu einer attraktiven Location, nicht nur für öffentliche, sondern auch private Veranstaltungen, entwickelt. Der Betrieb der Location und die Ausrichtung öffentlicher Veranstaltungen wurden im Rahmen von Mietverträgen in die Hände von Pächtern gegeben. Private Veranstaltungen waren, darauf hat die Strandhaus Norderstedt GmbH im Rahmen rechtlicher Klärungen selbst bestanden, nicht Bestandteil dieser Verträge, sondern separat geregelt.
Stadtwerke Norderstedt stehen angemeldeten Veranstaltungen nicht im Weg
Die Stadtwerke Norderstedt haben bereits im September 2020 die Kündigung des Hauptmietvertrages erklärt und im März letzten Jahres in einem Vergleich vor dem Landgericht Kiel mit dem Pächter vorläufig vereinbart, dass bestimmte, bis dahin zwischen der Strandhaus Norderstedt GmbH und ihren Gästen sowie Kunden vereinbarte, Veranstaltungen auch durchgeführt werden dürfen.
Die insgesamt 75 darin enthaltenen Veranstaltungen für 2021, 2022 und 2024 wurden von den Stadtwerken Norderstedt genehmigt. Bereits im September 2021 musste der Pächter allerdings aufgrund einer unangemeldeten Veranstaltung im August schriftlich auf seine dadurch verletzten Pflichten hingewiesen werden und spätestens nach einer Verhandlung vor dem Landgericht Kiel im Februar 2022 musste dem Strandhaus klar sein, dass private Veranstaltungen möglich, aber genehmigungspflichtig sind. Im November 2021 wurde dem kaufmännischen Leiter des Strandhauses schriftlich per Boten eine eigens zur Anmeldung weiterer Veranstaltungen eingerichtete Mailadresse mitgeteilt. In diesem Postfach liegt bis heute kein Antrag seitens der Strandhaus Norderstedt GmbH für eine zusätzlich zu den bestehenden vertraglichen Vereinbarungen gewünschte Veranstaltung bei den Stadtwerken Norderstedt vor.
Strandhaus fordert öffentlich Billigung eigenen Fehlverhaltens
„Der Durchführung einer für April 2022 unangemeldet geplanten Veranstaltung haben wir daher widersprochen. Von der ohne unsere Zustimmung erfolgten Entgegennahme einer ganzen Reihe weiterer privater Veranstaltungen haben wir erst durch ein anwaltliches Schreiben vom 23.03.2022 und aus den Medien erfahren. Die Leidtragenden unter der aktuellen Situation sind diejenigen, die auf die Verlässlichkeit einer Buchung beim Betreiber des Strandhauses vertraut haben und nun feststellen müssen, dass ihnen Termine eigenmächtig und ohne Grundlage zugesagt wurden“, so Stadtwerkesprecher Oliver Weiß. „Nun weist das Strandhaus jegliche Verantwortung von sich und fordert öffentlich, die Veranstaltungen zu erlauben und damit nachträglich ihre wiederholten und umfangreichen Verstöße zu billigen. Von einem Geschäftspartner, der dies für 20 bis 30 Jahre sein möchte, müssen wir zum Wohl der Gäste des Strandhauses und des Stadtparks mehr Verlässlichkeit und weniger Eigennutz erwarten“, stellt Weiß klar.
Vertrauensgrundlage für eine weitere Zusammenarbeit ist nicht gegeben
Eine Vereinbarung über zusätzliche, nicht im Vergleich enthaltene Veranstaltungen, ist nun nicht mehr möglich. Die Parteien hatten sich in diversen gerichtlichen Verfahren und Schriftsätzen seit September 2020 über eine, vom ehemaligen ARRIBA-Manager allein unterzeichnete Verlängerung des Mietvertrages um 30 Jahre gestritten. Nachdem die Stadtwerke Norderstedt im Januar 2022 zutreffend deren Formunwirksamkeit vor dem Landgericht beanstandet hatten, präsentierte die Strandhaus Norderstedt GmbH daraufhin erstmals eine weitere, wiederum vom ehemaligen ARRIBA-Manager allein unterzeichnete, Fassung der Verlängerungsvereinbarung. Datiert einen Tag nach der umstrittenen Verlängerung und nun ohne die beanstandeten Mängel. Nachdem diese Fassung sich, im Unterschied zu der bisher strittigen, nicht in den beim Ausscheiden des ARRIBA-Managers übergebenen Unterlagen befand, haben die Stadtwerke Norderstedt bereits Anfang März eine zusätzliche außerordentliche fristlose „Verdachtskündigung“ gegenüber der Strandhaus Norderstedt GmbH ausgesprochen. Vor dem Hintergrund der ausgesprochenen Verdachtskündigung ist es für die Stadtwerke Norderstedt auch nicht mehr möglich, danach neue zusätzliche Mietverträge für geschlossene Veranstaltungen abzuschließen.