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Bundeskabinett verabschiedet zeitlich befristete Gas-Umlage

Um die Wärme- und Energieversorgung in der kommenden Kälteperiode zu sichern, hat das Bundeskabinett im schriftlichen Umlaufverfahren am 4. August 2022 eine befristete Gas-Sicherungsumlage auf Basis des § 26 Energiesicherungsgesetz verabschiedet. Ziel ist es, in der durch den russischen Angriff auf die Ukraine ausgelösten Energiekrise Insolvenzen und Lieferausfälle in der Gasversorgung zu verhindern und so die Versorgungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft aufrechtzuerhalten. Die befristete Umlage soll durch weitere, zielgenaue Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger und eine Verlängerung der Hilfsprogramme für die Wirtschaft flankiert werden.

Näheres zur Verordnung finden Sie hier.

Eine ausführliche FAQ Liste zur Rechtsverordnung finden Sie hier.