Sehr geehrte Hauseigentümer,
die Stadtwerke Norderstedt garantieren Ihnen als Ihr Energieversorger bis zur Hauptabsperreinrichtung des Hausanschlusses die Instandhaltung und Wartung der Anlagen und Leitungen. Dahinter, also ab der Hauptabsperreinrichtung (HAE) Ihres Gashausanschlusses, liegt die Verantwortung für die Sicherheit der Gasinstallation in den Händen des Eigentümers.
Bisher wurde Ihnen eine jährliche Überprüfung auf freiwilliger Basis und in Form einer Sichtkontrolle nahegelegt. Mit Änderung der "Technischen Regeln für Gasinstallationen" (TRGI 2008) wurde diese jährliche Überprüfung zur Pflicht und kann, da es sich um eine reine Sichtkontrolle handelt, vom Eigentümer selbst erledigt werden.
Um Ihren Pflichten nachzukommen, überprüfen Sie bitte einmal jährlich den Zustand Ihrer Heizungsanlage anhand des Prüfprotokolls der Stadtwerke Norderstedt.
Die Hausschau wird auch mit der jährlichen Wartung Ihrer Heizungsanlage durchgeführt. Bitte sprechen Sie Ihr Wartungsunternehmen an. Es ist generell zu empfehlen eine jährliche Wartung Ihrer Gasheizung durchzuführen, denn
Was es außerdem zu beachten gilt:
Tauchen im Zuge dieser Überprüfung Mängel an der Gasanlage auf, dürfen die notwendigen Arbeiten nur von einem im Installateurverzeichnis eingetragenen Unternehmen durchgeführt werden.
Neben der regelmäßigen Inspektion und Wartung Ihrer Gasgeräte ist in der TRGI 2008 zudem gefordert, dass in einem Abstand von 12 Jahren die Dichtheit bzw. Gebrauchsfähigkeit der Leitungsanlage durch einen eingetragenen Installateur geprüft und dokumentiert wird.