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Solarenergie
Machen Sie Ihren Strom einfach selbst - mit Ihrem eigenen Balkonkraftwerk.
Leisten Sie Ihren Teil zur Energiewende und erzeugen Sie ein Teil Ihres Strombedarfs selber. Ganz einfach durch Solarpanel auf Ihrem Balkon oder an Ihrer Hauswand. Egal ob Mietwohnung oder Eigentum - jeder kann teilnehmen, sofern eine Genehmigung des Vermieters vorliegt. Lassen Sie sich in unserem TechnikCenter dazu beraten.
Ihre Vorteile einer Mini-Solaranlage


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Balkonanlagen vergriffen? Melden Sie sich bei uns.
Aufgrund der hohen Nachfrage sind derzeit leider alle MONO und DUO Balkonsolaranlagen vergriffen. Sie haben dennoch Interesse? Kein Problem! Melden Sie sich unverbindlich auf unserer Warteliste via E-Mail an. Wir melden uns bei Ihnen, sobald unsere MONO und DUO Mini-Solaranlagen wieder verfügbar sind.
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Die Schritte zu Ihrer Mini-Solaranlage

1. Beratung
Besuchen Sie uns im TechnikCenter oder rufen Sie uns an. Dort erhalten Sie Informationen zu den Preisen und die Umsetzung kann geplant werden. Ein Termin zur Besichtigung bei Ihnen vor Ort wird vereinbart.

2. Einverständnis
Sie wohnen in einer Mietwohnung?
Kein Problem! Mit einer Einverständniserklärung Ihres Vermieters steht der Umsetzung nichts im Wege. Ein vorgefertigtes Schreiben zur Unterschrift finden Sie unter den Downloads.

3. Umsetzung
Zur Installation wird der Elektrofachbetrieb mit Ihnen einen Termin vereinbaren. Nach erfolgter Montage müssen Sie Ihre Solaranlage nur noch im Marktstammdatenregister anmelden.
Zum Marktstammdatenregister
Häufig gestellte Fragen
Welche Voraussetzungen gibt es für die Installation einer Mini-Solaranlage?
» Die Anlage darf nicht größer als 600 VA sein.
» Sie muss fest oder über einen Einspeisestecker angeschlossen sein.
» Es muss ein Zweirichtungszähler installiert sein oder werden.
» Der Wechselrichter muss für den deutschen (europäischen) Markt zugelassen sein.
» Die Anlage muss von einem eingetragenen Elektroinstallateursbetrieb angeschlossen werden, sofern nicht bereits eine Energiesteckdose vorhanden ist.
» Anmeldung beim Netzbetreiber ist notwendig. Seit April 2019 können Verbraucher die Anmeldung selbst vornehmen („Anmeldeformular für steckerfertige Erzeugungsanlagen“).
» Der Vermieter muss mit der Installation einverstanden sein (schriftliche Zustimmung).
» Bei Eigentumswohnungen ist die schriftliche Zustimmung der Eigentümergemeinschaft notwendig.
» Der Vermieter kann eine Einspeisesteckdose setzen.
» Auch auf Gemeinschaftsflächen sind Einspeisesteckdosen denkbar.
Darf ich die Mini-Solaranlage an meiner Mietwohnung an den Balkon montieren lassen?
Ja, es wird allerdings eine schriftliche Genehmigung des Vermieters bzw. der Mieteigentümergemeinschaft vorausgesetzt.
Muss mein Zähler gewechselt werden?
Ein Zähler mit Rücklaufhemmung/-sperre ist aus steuerrechtlichen Gründen zwingend erforderlich. Ein Zwei-Richtungszähler muss vorhanden sein, wenn eine Vergütung der eingespeisten Energie erfolgen soll oder dem Vergütungsverzicht widersprochen wird. Hinweis: Ein Rückwärtslauf des Zählers ist nicht zulässig und stellt eine Steuerstraftat dar.
Alle FAQs zu Mini-Solaranlagen
Sind noch Fragen offen?

Häufige Fragen
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Tarifen? In den FAQ finden Sie Antworten.
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Technische Beratung
Sie haben Fragen zu Netzanschlüssen oder technischen Installationen? Kontaktieren Sie unser TechnikCenter telefonisch.
040 52104 4040Das kann auch interessant sein

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