
Energieversorgung 2023
Das Norderstedter EnergieNetzwerk
Die Energieversorgung befindet sich in einem Umbruch, der uns gesellschaftlich, wirtschaftlich und politisch vor große Herausforderungen stellt. Das Norderstedter EnergieNetzwerk bietet gemeinsam mit vielen lokalen Partnerinnen und Partnern ein umfangreiches Service- und Beratungsangebot unterschiedlichster Disziplinen, um diesen Umbruch gemeinsam erfolgreich zu gestalten.

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Energiepreisbremse
Alle Fragen rund um das Thema der Gas- und Strompreisbremse haben wir für Sie beantwortet.
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt für Sie eine kostenfreie Telefonhotline zur Verfügung, um über die Energiepreisbremse zu beraten. Sie erreichen die Telefonhotline unter 0800 - 78 88 900
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Gassparrechner
Die Gaspreise haben 2022 historische Höchststände erreicht. Sparen war und ist die Devise. Im Dezember gab es die Soforthilfe. Die Gaspreisbremse entlastet die Haushalte ab März 2023. Dann werden 80 Prozent des Jahresverbrauchs mit einem staatlich festgelegten Arbeitspreis pro Kilowattstunde von 12 Cent für Gas und 40 Cent für Strom abgerechnet. Nun fragen sich viele: wie hoch wird die Entlastung? Mit unserem Gassparrechner können Sie es ausrechnen. Tragen Sie dazu den Gasverbrauch und die Gaspreise aus dem Vorjahr ein. Schon sehen Sie die Veränderung pro Jahr und die Entlastung pro Monat. Anschließend können Sie aus mehreren Sparmaßnahmen auswählen, welche für Sie in Frage kommen, um zu sehen, ob es sich lohnt.
Informationen zu den Energiepreisbremsen
Was ist die Energiepreisbremse?
Mit der Energiepreisbremse bekommen Kundinnen und Kunden einen staatlichen Zuschuss zum Energiepreis. Diesen Rabatt übernimmt der Bund gegenüber den Energieversorgern, die verpflichtet sind, den Verbraucherinnen und Verbrauchern den Entlastungsbetrag gutzuschreiben – entweder mit der Abrechnung oder über die Voraus- oder Abschlagszahlung. Der Bund finanziert die Energiepreisbremse im Rahmen des 200-Millarden-Euro-Abwehrschirms.
Wer hat Anspruch auf die Energiepreisbremse?
Gaspreisbremse
Private Haushalte und KMU
Für Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen gilt die Gaspreisbremse ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar. Das bedeutet, dass ein Kontingent von 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt wird, es dafür also einen Rabatt im Vergleich zum Marktpreis gibt. Für Wärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin. Entscheidend für die Höhe des Kontingents ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für 2023.
Im März werden diese Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich einmalig einen rückwirkenden Entlastungsbetrag für die Monate Januar und Februar erhalten.
Mieterinnen und Mieter
Für Mieterinnen und Mieter gilt, dass ihre Vermieter oder Vermieterinnen die erhaltenen Entlastungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung weitergeben müssen. In bestimmten Konstellationen bedeutet dies eine Senkung der festgelegten Betriebskostenvorauszahlung.
Um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken, übernimmt der Bund zudem den Dezember-Abschlag für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen.
Gaspreisbremse für die Industrie
Industriekunden erhalten ab Januar 2023 von ihren Lieferanten 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs im Jahr 2021 zu garantierten 7 Cent je Kilowattstunde. Beim Wärmeverbrauch wird der Preis auf 7,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt, ebenfalls für 70 Prozent des Verbrauchs im Jahr 2021. Für den übrigen Verbrauch zahlt auch die Industrie den regulären Marktpreis.
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Auch Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen profitieren von der Gas- und Wärmepreisbremse. Für Krankenhäuser sollen dieselben Konditionen gelten wie für die Industrie. Darüber hinaus gibt es für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen besondere Hilfsfonds, um die flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Der Bund stellt dafür insgesamt acht Milliarden Euro zur Verfügung.
Strompreisbremse
Die Strompreisbremse soll die steigenden Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Sie deckelt den Strompreis für Haushalte und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent des historischen Verbrauchs, also in der Regel des Vorjahresverbrauchs.
Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Preisdeckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde – zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres historischen Verbrauchs.
Oberhalb des jeweils rabattierten Kontingents fallen die üblichen Strompreise an. Energiesparen lohnt sich also weiterhin.
Wie wird die Entlastung durch die Enerpreisbremse berechnet?
Grundlage für die Berechnung ist die Jahresverbrauchprognose (September 2022 für Gas bzw. Jahresverbrauch 2022 für Strom) für das Jahr 2023. Bei uns ist dieser Wert für Gas identisch mit der Jahresverbrauchsprognose aus der Jahresabrechnung im Januar 2022. 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs decken die Preisbremsen zu einem staatlich festgelegten Preis von 12 Cent bei Gas und 40 Cent bei Strom pro Kilowattstunde. Für die verbleibenden 20 Prozent gilt der aktuelle Arbeitspreis des Energieversorgers. Die bereits beschlossenen Preissenkungen der Stadtwerke Norderstedt zum April 2023 entlasten die Haushalte zusätzlich in genau diesem Bereich.
Für welchen Zeitraum gilt die Energiepreisbremse?
Die Energiepreisbremse wirkt für alle Kundinnen und Kunden zu Beginn des Jahres 2023. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 erfolgt mit Einführung der Preisbremse im März 2023. Die Preisbremsen wirken für das gesamte Jahr 2023. Eine Verlängerung bis zum April 2024 ist angelegt.
Wie werde ich über die Entlastungen informiert?
Wir berechnen die monatliche Entlastung automatisch für unsere Kundinnen und Kunden und informieren ausführlich ab Mitte März in einem persönlichen Anschreiben.
Darin ausgewiesen sind die monatlichen Entlastungskontingente, die monatlichen Entlastungen sowie die alten und neuen monatlichen Abschläge unter Berücksichtigung der Rückerstattungen für die Monate Januar und Februar im März.
Die beschlossene Senkung unserer Strom- und Gaspreise ist ebenfalls in der Berechnung berücksichtigt.
Da wir bei der Berechnung der Entlastungen an die gesetzlichen Vorgaben gebunden sind und diese in unser Abrechnungssystem integriert haben kommt dabei ein sehr umfangreiches Anschreiben heraus, das zu verstehen uns selbst nicht leicht fällt. Da wir das Anschreiben aber nicht ändern können, haben wir uns für einen "Beipackzettel" entschieden, der genau erklärt, wie alles berechnet ist und zusammenhängt. Da die Anschreiben für die Strom- und die Gaspreisbremse fast identisch sind und nur die Verbrauchswerte und Preise, nicht aber die Berechnungen, abweichen, bilden wir die Erklärungen am Beispiel Gas ab.
Wie hoch ist mein Abschlag und sollte ich ihn anpassen?
Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Norderstedt haben wir mit dem Schreiben zu den Energiepreisbremsen im März die aktuelle Höhe ihrer Abschläge unter Berücksichtigung der Energiepreisbremsen mitgeteilt. Diese Abschläge können Sie jederzeit selbst im Kundenportal anpassen oder uns schriftlich damit beauftragen. Mietwohnungen verfügen üblicherweise über einen eigenen Stromzähler. Sie haben daher die Wahl, von welchem Versorger Sie Ihren Strom beziehen. An diesen Versorger zahlen Sie auch Ihre monatlichen Abschläge. Abschläge für alle weiteren Nebenkosten, also auch Gas oder Fernwärme, zahlen Sie an Ihre Verwaltung bzw. Ihren Vermieter.
Was bedeutet der Vorbehalt der Rückforderung?
Der Entlastungsbetrag wird unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt. Wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen sollte, dass der Letztverbraucher nicht anspruchsberechtigt ist, kann der Entlastungsbetrag zurückgefordert werden. Letztverbraucher sind natürliche und juristische Personen, die an einer Netzentnahmestelle zum Zwecke des eigenen oder fremden Verbrauchs hinter dieser Netzentnahmestelle mit Strom beliefert werden oder in gewissen Fällen den Strom ohne Lieferung entnehmen.
Informationen zur Energiepreisentwicklung
Wie werden die Energiepreise sich weiter entwickeln?
Ausgelöst durch die steigende Gasnachfrage nach dem (vorläufigen) Ende der Coronapandemie sind die Gaspreise kontinuierlich gestiegen. Erheblich angetrieben durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die damit verbundenen Lieferengpässe oder -ausfälle haben die Beschaffungspreise sich vervielfacht. Auch der Strompreis ist in der Folge dieser Entwicklung erheblich gestiegen. Faktoren wie die ausreichend gefüllten Gasspeicher, sinkende Verbräuche durch erfolgreiche Energiesparmaßnahmen aber auch die Witterung (Heizverhalten) sowie Sonne und Wind (Stromerzeugung) haben zu sinkenden Beschaffungspreisen im Vergleich zu den Höchstständen der vergangenen Monate geführt. Für eine langfristige Prognose der Preisentwicklung ist es nach einheitlicher Meinung der Experten aber noch zu früh.
Wie kann ich hohen Energiepreisen begegnen?
Solange alles reibungslos funktioniert, gerät der eigene Energieverbrauch nur all zu leicht aus dem Fokus. Empfehlungen zur energetischen Sanierung, zum Heizungstausch und zur Anschaffung effizienter Haushaltsgeräte sind gute und sinnvolle Ratschläge, die aber mit mehr oder weniger großen Investitionen verbunden und nicht ohne weiteres kurzfristig umsetzbar sind. Aber es existieren auch Maßnahmen, die sich relativ leicht anwenden lassen.
Die Experten unseres eigenen Energiemanagementsystem haben die wichtigsten Tipps zum Energiesparen im Haushalt zusammengefasst.
Der richtige Tarif: viele Haushalte beziehen Strom oder Gas in der Grundversorgung. Mit einem unkomplizierten Wechsel in einen Sondertarif lassen sich ganz einfach ein paar Euro sparen, ohne gleich den Anbieter wechseln zu müssen.
Kennen Sie schon unseren Energiesparcheck? Am günstigsten ist die nicht verbrauchte Energie. Hier setzt unser kostenfreier Energiesparcheck mit einer mehrstufigen Beratung vor Ort oder auch per Videocall an. Hier finden Sie alle Informationen wie es geht.
Warum sind andere Anbieter günstiger?
Viele Anbieter, die ihre Energiemengen kurzfristig beschaffen, mussten vor einem Jahr vor dem Hintergrund langanhaltend steigender Beschaffungspreise feststellen, dass ihre Tarife nicht mehr wirtschaftlich sind und haben vielen Kundinnen und Kunden gekündigt. Die im Vergleich zu den Höchstständen aktuell sinkenden Beschaffungspreise intensivieren den Wettbewerb wieder. Anbieter, die ihre Energiemengen kurzfristig einkaufen, erscheinen wieder in den Vergleichsportalen und werben Neukunden mit niedrigen Preisen. Unsere Strategie als Grundversorger hingegen ist auf Versorgungssicherheit und Preisstabilität ausgerichtet. Wir kaufen die Energiemengen bis zu zwei Jahre im Voraus. Das aktuelle Preisniveau der Beschaffungsmärkte erreicht unsere Kundinnen und Kunden mit entsprechender Verzögerung.