Stromnetzbetreiber sind gemäß den Bestimmungen des neuen Energiewirtschaftsgesetzes für die Beschaffung von Energie zur Deckung von Netzverlusten verantwortlich. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) sowie die Festlegungen der Bundesnetzagentur (Az.: BK6-08-006) verpflichten zu einer Beschaffung der Netzverluste über marktorientierte, transparente und diskriminierungsfreie Verfahren.
Derzeit sind keine Ausschreibungen zur Beschaffung der Verlustenergie geplant. Zu den Ergebnissen vergangener Ausschreibungen gelangen Sie hier.
