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Mehr Transparenz für Sie.
Mit der Zunahme des Wettbewerbs in der Energiewirtschaft steigen die Anforderungen an Transparenz und Verbraucherinformation. Daher hat die Europäische Gemeinschaft die Mitgliedsländer zur Einführung und Umsetzung einer Stromkennzeichnung als notwendigen Beitrag für einen verbesserten Verbraucherschutz verpflichtet.
Der deutsche Gesetzgeber hat diese europäischen Vorgaben im Rahmen des „Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts“ (EnWG) vom 7. Juli 2005 in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz ist am 13. Juli 2005 in Kraft getreten. Erstmalig zum 15. Dezember 2005 hat gegenüber dem Letztverbraucher der Ausweis der Stromherkunft zu erfolgen. Als Letztverbraucher gelten Privat-, Industrie- und Gewerbekunden mit Strombezug aus Netzen, die der allgemeinen Versorgung dienen.
Die Anteile erneuerbarer, fossiler, nuklearer und sonstiger Energieträger werden angegeben für:
2010
