Stadtwerke Norderstedt

Hinweise zu Verträgen

Der Netzanschluss von Letztverbrauchern ans Wassernetz der Stadtwerke Norderstedt erfolgt auf der Grundlage der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 – BGBl. L S. 684.

Zusätzlich zur AVBWasserV gelten mit Wirkung zum 13. März 2003 die Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke zur AVBWasserV.