Stadtwerke Norderstedt

Ihr Partner für eine sichere und saubere Stromversorgung!

Unabhängig von Unternehmensgröße und Energieverbrauch stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner.

Helfen Sie uns, Ihnen zu helfen und halten bei Ihrer Anfrage folgende Informationen bereit:

PLZ:
Jahreswirkarbeit kWh:
Jahreshöchstleistung kW:
Spannungsebene:
Leistungsmessung: Ja/ Nein
Strommix:

Mehr Transparenz für Sie.

Mit der Zunahme des Wettbewerbs in der Energiewirtschaft steigen die Anforderungen an Transparenz und Verbraucherinformation. Daher hat die Europäische Gemeinschaft die Mitgliedsländer zur Einführung und Umsetzung einer Stromkennzeichnung als notwendigen Beitrag für einen verbesserten Verbraucherschutz verpflichtet.

Der deutsche Gesetzgeber hat diese europäischen Vorgaben im Rahmen des „Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts“ (EnWG) vom 7. Juli 2005 in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz ist am 13. Juli 2005 in Kraft getreten. Erstmalig zum 15. Dezember 2005 hat gegenüber dem Letztverbraucher der Ausweis der Stromherkunft zu erfolgen. Als Letztverbraucher gelten Privat-, Industrie- und Gewerbekunden mit Strombezug aus Netzen, die der allgemeinen Versorgung dienen.

Die Anteile erneuerbarer, fossiler, nuklearer und sonstiger Energieträger werden angegeben für:

 

Stadtwerke Norderstedt - Kennzeichnung der Stromlieferungen gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005

(2009 auf Basis Geschäftsjahr 2008)

Energiemix zur Stromlieferung Norderstedt

Energiemix zur Stromlieferung Bundesrepublik Deutschland

Fossile und sonstige Energieträger

48,80 %

Fossile und sonstige Energieträger

58,80 %

(Steinkohle, Braunkohle, Erdgas)

(Steinkohle, Braunkohle, Erdgas)

 

 

Erneuerbare Energien

20,80 %

Erneuerbare Energien

15,80 %

(Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie)

(Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie)

 

 

Kernkraft

30,40 %

Kernkraft

25,40 %

(z. B. Uran)

(z. B. Uran)

 

 

Umweltauswirkungen -
Radioaktiver Abfall

0,0011 g/kWh

Umweltauswirkungen -
Radioaktiver Abfall

0,0007 g/kWh

Umweltauswirkungen -
CO2 Emissionen

314 g/kWh

Umweltauswirkungen -
CO2 Emissionen

506 g/kWh