Ihr Partner für eine sichere und saubere Stromversorgung!
Unabhängig von Unternehmensgröße und Energieverbrauch stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner.
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Jahreswirkarbeit kWh:
Jahreshöchstleistung kW:
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Strommix:
Mehr Transparenz für Sie.
Mit der Zunahme des Wettbewerbs in der Energiewirtschaft steigen die Anforderungen an Transparenz und Verbraucherinformation. Daher hat die Europäische Gemeinschaft die Mitgliedsländer zur Einführung und Umsetzung einer Stromkennzeichnung als notwendigen Beitrag für einen verbesserten Verbraucherschutz verpflichtet.
Der deutsche Gesetzgeber hat diese europäischen Vorgaben im Rahmen des „Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts“ (EnWG) vom 7. Juli 2005 in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz ist am 13. Juli 2005 in Kraft getreten. Erstmalig zum 15. Dezember 2005 hat gegenüber dem Letztverbraucher der Ausweis der Stromherkunft zu erfolgen. Als Letztverbraucher gelten Privat-, Industrie- und Gewerbekunden mit Strombezug aus Netzen, die der allgemeinen Versorgung dienen.
Die Anteile erneuerbarer, fossiler, nuklearer und sonstiger Energieträger werden angegeben für:
Stadtwerke Norderstedt - Kennzeichnung der Stromlieferungen gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005
(2009 auf Basis Geschäftsjahr 2008)
Energiemix zur Stromlieferung Norderstedt | Energiemix zur Stromlieferung Bundesrepublik Deutschland | ||
Fossile und sonstige Energieträger | 48,80 % | Fossile und sonstige Energieträger | 58,80 % |
(Steinkohle, Braunkohle, Erdgas) | (Steinkohle, Braunkohle, Erdgas) | ||
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Erneuerbare Energien | 20,80 % | Erneuerbare Energien | 15,80 % |
(Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie) | (Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie) | ||
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Kernkraft | 30,40 % | Kernkraft | 25,40 % |
(z. B. Uran) | (z. B. Uran) | ||
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Umweltauswirkungen - | 0,0011 g/kWh | Umweltauswirkungen - | 0,0007 g/kWh |
Umweltauswirkungen - | 314 g/kWh | Umweltauswirkungen - | 506 g/kWh |

